Wer ist Psychotherapeut?

Den Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ darf nur führen, wer als Diplom-Psychologe ein Hochschulstudium der Psychologie abgeschlossen hat und die staatliche Anerkennung seiner psychotherapeutischen Qualifikation durch die Approbation besitzt. Außer diesen Psychologen dürfen sich Ärzte als „Psychotherapeut“ bezeichnen, wenn sie nach dem Medizinstudium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten kann die Grundausbildung auch in einem Studium der Pädagogik oder Sozialpädagogik bestehen.

Darauf müssen sie achten

Nur der Titel „Psychologischer Psychotherapeut“ (sowie die kurzform „Psychotherapeut“) ist geschützt. Auch Personen, die nicht berechtigt sind, diesen Titel zu führen, dürfen - ohne jede Zusatzausbildung(!) - in der Öffentlichkeit oder in der Werbung psychotherapeutische Behandlungen anbieten.

So ist der begriff „Psychotherapie“ im Gegensatz zu dem Titel „Psychotherapeut“ unverständlicherweise rechtlich kaum geschützt. Er darf von allen Personen benutzt werden, die Zulassung nach dem „Heilpraktikergesetz“ besitzen. Die hierfür notwendige schulische Grundausbildung ist der Hauptschulabsachluss.

Sie gehen bei der Suche nach einem qualifizierten Behandler immer sicher, wenn Sie sich bei seriösen Einrichtungen: z.B. Krankenkassen, Vermittlungsdienst PID, erkundigen. Scheuen Sie sich im Zweifel auch nicht, den Therapeuten Ihrer Wahl direkt nach seiner Ausbildung zu fragen!