Wie ist die Schweigepflicht bei einer Psychotherapie?

Die Schweigepflicht des Therapeuten ist besonders in der Psychotherapie von besonderer Bedeutung. Daher hat der Gesetzgeber hier eindeutige Regelungen erlassen, an die ich mich selbstverständlich halte.

Konkret bedeutet dies: Niemand, also weder Verwandte, noch Arbeitgeber oder Mitarbeiter der krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung erhält irgendwelche Angaben zu den Inhalten der Therapie.

Dies bedeutet aber auch, dass ich als Psychotherapeut keine Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit, Rentenbegehren, Prüfungsversäumnisse etc. ausstellen kann.

Auch wenn dies vielleicht zunächst verwunderlich erscheint: das Vertrauensverhältnis in der Therapie kann mit der Ausstellung solcher Bescheinigungen nicht in Übereinstimmung gebracht werden.

Dafür sind Sie sicher: All das, was im therapeutischen Rahmen besprochen wird, bleibt absolut vertraulich!