Was kostet eine Psychotherapie?

Grundsätzlich können Sie psychotherapeutische Leistungen sowohl als Privat- wie auch als Kassenpatient in Anspruch nehmen. Im folgenden möchte ich Sie kurz über die grundsätzlichen Modalitäten einer Psychotherapie informieren:

Private Krankenversicherung

Die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungsträger erstattet die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in voller Höhe. In der Regel ist hierzu eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Versicherers notwendig, die von mir vor Beginn der Behandlung eingeholt wird, so dass Sie von den entstehenden Kosten nicht selbst belastet werden. Dabei schwankt die Anzahl der Sitzungen, die von den Versicherern erstattet werden, zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen und dem jeweiligen Tarif, zu dem Sie versichert sind. In einem Vorgespräch können die für Sie zutreffenden Regelungen geklärt werden.

Beihilfe

Wenn Sie als Beamter oder Familienangehöriger versichert sind und einen Ergänzungstarif bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Psychotherapie. Die Beihilfestellen erstatten bei psychoanalytischer Therapie bis zu 300 Therapiestunden. Auch hier kann ich Ihnen in einem persönlichen Vorgespräch die Einzelheiten erläutern.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie den Anspruch auf eine psychotherapeutische oder psychoanalytische Behandlung im Umfang von bis zu 300 Stunden. Ihnen selbst entstehen keine Kosten. Hierzu ist eine Kostenübernahmeerklärung Ihres Versicherers notwendig, die von mir vor Beginn der Behandlung eingeholt wird.